*Manteuffel soll auch in anderen Sportarten sehr versiert gewesen sein; John Toland hat sogar behauptet, er sei einmal deutscher Meister im modernen Fünfkampf geworden - freilich ohne Jahresangabe, so daß Dikigoros das nicht verifizieren kann. Unterlagen über jene Jahre liegen dem heutigen Verband angeblich nicht mehr vor; und Toland hält er - bei aller persönlichen Sympathie ob seines Mutes zu unbequemen Fragestellungen - nicht für einen seriösen Historiker, sondern schlicht für einen Romanschreiber, der zwar fleißig Quellen zusammen trägt, diese aber oft oberflächlich, bisweilen geradezu schlampig, auswertet.
**Der Grund ist offensichtlich: Manteuffel maß nur 1,55 m, war also äußerlich gesehen ein "Pipifax", der dem Idealbild des "Ariers" nicht entsprach. (Heinz Rühmann: "Kleine Helden gibt es nicht!" :-) Da seine Familie aus Pommern stammte, ist anzunehmen, daß er "wendische" Wurzeln hatte.
***So reichte z.B. in der BRDDR die frühere (!) Freundschaft (!) mit einer Person, die im Verdacht (!) einer "rechtsradikalen" Gesinnung (!) stand, zum Ausschluß aus dem Olympia-Kader und zur lebenslangen Ächtung, die mit einer breit angelegten Diffamierungs-Kampagne in den staatlich kontrollierten Monopol-Medien einher ging.
****Mangels diesbezüglicher Quellen ist schwer nachvollziehbar, warum Manteuffel die Arbeit bei einem der einflußreichsten und gerissensten Finanzjongleure seiner Zeit - Robert Pferdmenges (1880-1962), "der arische Oppenheimer", hatte es verstanden, alle politischen Wechselfälle des 20. Jahrhunderts mehr oder weniger unbeschadet zu überstehen; er war u.a. der persönliche Finanzberater von Brüning und Adenauer und seit 1948 "Treuhänder" des Flick-Konzerns - schon nach so kurzer Zeit wieder aufgab und in die Export-Abteilung eines eher unbedeutenden Schrauben-Herstellers wechselte.
*****Ein Fall krasser Rechtsbeugung durch die politische Justiz. Der hingerichtete Soldat hatte beim Überfall einer russischen Patrouille auf einen Vorposten nicht nur nicht auf erstere geschossen, sondern es auch unterlassen, seine Einheit zu benachrichtigen, und damit die Gefangennahme und die Tötung eines Vorgesetzten billigend in Kauf genommen. Dafür wäre er von jedem Militärgericht der Welt - auch bei den gut-demokratischen Alliierten - zum Tode verurteilt wurden, damals wie heute. (Die Todesstrafe ist nur im Frieden abgeschafft; im "V-Fall" konnte und kann sie selbstverständlich weiter verhängt werden, weil dann das einzelstaatliche Recht gegenüber dem der NATO zurück tritt.) Es kam also nicht mal auf die Frage an, ob die damaligen Militärgesetze etwa rückwirkend als unwirksam anzusehen seien. In einem Rechtsstaat wäre letzteres ja eigentlich ohnehin unzulässig - aber die BRD war nie ein vorbehaltloser Rechtsstaat; das Recht hat vielmehr hinter der Politik im allgemeinen und hinter der Politik der Besatzungsmächte im besonderen zurück zu stehen - was bis heute jeder neue Regierungschef gegenüber den letzteren ausdrücklich schriftlich anerkennen muß, auch nach der angeblichen Wiederherstellung der "vollen Souveränität" der BRDDR 1991. Hinter der Unrechtsprechung im Falle Manteuffel steckten jedoch ausnahmsweise weder die alliierten Besatzer (selbst ausgesprochene Deutschenhasser wie Ex-Präsident Eisenhower und der britische Feldmarschall a.D. Montgomery - die freilich nur noch Privatleute waren - luden Manteuffel nach seiner Freilassung demonstrativ zu sich ein) noch jüdische Lobbyisten-Verbände; die Verantwortung trug einzig und allein die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen.
******Flehinghaus war mit allen Wassern gewaschen und kannte seine Pappenheimer genau. (Seine Vielseitigkeit - er hatte, bevor er Justizminister wurde, als Richter, in der Wirtschaft, in der Verwaltung und als Rechtsanwalt gearbeitet - und Kompentenz wäre bei heutigen politischen Beamten geradezu unvorstellbar.) Er nahm den Fall Manteuffel zum Anlaß, ein Gesetz durch zu boxen, mit dem inkompetente und/oder korrupte Richter genötigt werden konnten, sich vorzeitig in den Ruhestand versetzen zu lassen, und zwar cleverer Weise mit der Begründung, "Nazi-Richter" könnten nicht länger im "Rechtsstaat" geduldet werden. Da aber 1961 buchstäblich alle Richter der BRD in der Zeit des "Dritten Reichs" studiert hatten, Referendare oder sogar schon Richter waren, war theoretisch jeder betroffen. Flehinghaus wählte jedoch in der Praxis sehr sorgfältig aus - ein Skandalurteil wie das im Fall Manteuffel hat das OLG Düsseldorf zu seinen Lebzeiten nicht noch einmal gefällt.
Claqueure des zwielichtigen
Theodor Heuss
verbreiteten später das Gerücht, dieser habe seinen alten Parteifreund Manteuffel Kraft seines Amtes als Bundespräsident schon nach zwei Monaten Haftzeit begnadigt. Aber 1. war Manteuffel längst nicht mehr sein Parteifreund, 2. war Heuss 1961 längst nicht mehr Bundespräsident (wohl aber im August 1959, als Manteuffel verurteilt wurde - damals hatte er aber keinen Finger für ihn gerührt), und 3. kann jeder, der auf der Volksschule Rechnen statt Mengenlehre hatte, leicht feststellen, daß Manteuffel nicht schon 2 Monate nach Haftantritt, sondern erst 2 Monate vor Ablauf seiner Haftstrafe begnadigt wurde.
*******Manteuffel war kein Bücherschreiber. (Sein Buch über die 7. Panzer-Division ist ziemlich dünn und besteht hauptsächlich aus Abbildungen.) Er veröffentlichte zwar regelmäßig, aber nur kürzere Aufsätze in Fachzeitschriften. Kurowskis Behauptung, dies seien seine "Lebenserinnerungen", ist daher mit Vorsicht zu genießen - sie erinnert Dikigoros ein wenig an "Der Wille zur Macht", jenes Buch, das Nietzsche nie geschrieben hatte, das vielmehr von seiner Schwester und seinem Schwager aus nachgelassenen Notizen zusammen gesetzt wurde.
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