*Ludendorff geht persönlich nach vorn, klopft mit dem Säbelknauf ans Festungstor und fordert die Besatzung zur Übergabe auf - mit Erfolg.
**Die Idee des "Dolchstoßes in den Rücken der Front" ist jedoch noch älter: Bereits nach den Streiks der britischen Munitionsarbeiter im Februar/März 1915 verbreiteten die englischen Medien entsprechende Propaganda, um in der Bevölkerung Stimmung gegen die "Verräter" zu machen.
***Eine tendenziöse Geschichtsschreibung bezeichnet diesen Marsch auf Berlin einer Marine-Brigade, die gegen ihre durch das Versailler Diktat erzwungene Auflösung protestieren wollte, und den dilettantischen Versuch des gerade zwangspensionierten Generals Lüttwitz, den zufällig in seiner Eigenschaft als Generaldirektor der Ostpreußischen Landschaft in Berlin anwesenden Kapp zum neuen Reichskanzler auszurufen, seit einigen Jahren als "Kapp-Lüttwitz-Ludendorff-Putsch". Richtig ist, daß Ludendorff zwar mit Kapp sympathisierte, aber wohl frühzeitig erkannte, daß dieser nur als Marionette vorgeschoben war, daß die Angelegenheit auch militärisch gesehen aussichtslos war und sich deshalb tunlichst heraus hielt. Ihn als "Mit-Urheber" jener Unternehmung zu bezeichnen, wie dies zunehmend geschieht, ist abwegig.
****Der Prozeß war von Anfang bis Ende eine Farce. Das "Volksgericht" war ein Überbleibsel der kommunistischen "Räterepublik" unter Curt Eisner. Nach deren Zerschlagung war man nach dem bewährtem deutschen Motto verfahren: "Was geschieht mit einer Behörde, wenn sie überflüssig geworden ist? Sie bleibt weiter bestehen!" und hatte sie dem Landgericht München angegliedert. Im Gegensatz zu dessen großen Strafkammern war das "Volksgericht" jedoch nicht mit drei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern besetzt, sondern umgekehrt mit drei Laienrichtern und zwei Berufsrichtern, so daß letztere von ersteren überstimmen werden konnten. Nur so ist zu erklären, daß ausgerechnet der Hauptangeklagte (Das Verfahren lautete offiziell "gegen Ludendorff u.a.") als einziger frei gesprochen wurde, während die der Mittäterschaft oder Beihilfe Angeklagten allesamt verurteilt wurden - wenngleich nur zu relativ milden Strafen. "Das Volk" stand - sowohl außerhalb als auch innerhalb des Gerichtssaals - fast 100%ig hinter den Angeklagten; selbst einem der beiden Staatsanwälte sagte man
Sympathien für sie nach. Der Grund dürfte darin gelegen haben, daß Kahr und seine KomplizenRegierung bei den Bayern selber als meineidige Verräter und Verbrecher galten, so daß jeder, der gegen sie zu putschen versuchte, automatisch zum "Volkshelden" avancierte. Der Witz war aber, daß der Putsch ja letztlich gar nicht gegen die bayrische Regierung, sondern gegen die Reichsregierung gerichtet war, so daß Ludendorff & Co. eigentlich vor dem Reichsgericht in Leipzig wegen Hochverrats hätten angeklagt werden müssen, wo es mit einiger Sicherheit für ihn keinen Freispruch und für die Anderen erheblich höhere Strafen gegeben hätte. Das Reichsgericht hatte denn auch versucht, den Fall an sich zu ziehen; die bayrische Justiz verweigerte jedoch die "Auslieferung" der Angeklagten.
*****Inoffiziell wird die direkte militärische Besatzung mit Einverständnis des Berliner Regimes ersetzt durch ein umfangreiches elektronisches Überwachungssystem (im Volksmund "Stasi 2.0" genannt, aber weit effektiver), durch das alle lebenswichtigen Einrichtungen der BRDDR von den USA kontrolliert werden können.
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